… mehr als Fußball in Gundelfingen und Wildtal

Hygienekonzept

Covid-Maßnahmen bei der Spvgg Gundelfingen/Wildtal

Gültig ab: 21.07.2021

 Grundlagen

  • Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und den behördlichen Verfügungen ist Folge zu leisten.
  • Das Hygienekonzept der Spvgg. Gundelfingen/Wildtal e.V. orientiert sich an der Corona-Verordnung (Sport) des Land Baden-Württemberg sowie am Hygienekonzept der Fußballverbände in Baden-Württemberg.
  • Das Hygienekonzept der Spvgg. Gundelfingen/Wildtal e.V.  wird immer an die aktuellen Entwicklungen angepasst und kann sich somit fortlaufend ändern.
  • Der Zutritt zum Sportgelände muss untersagt werden:
  • bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne
  • bei Symptomen wie Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, vorliegen; Hinweis: wenn derartige       Symptome bei einer Person des eigenen Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme verzichtet werden
  • bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts (z.B. Abstand, Maske, Testung)

Aktuelle Regel:

  •  Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz bis 10
  • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen
  • Wettkampfsport mit Hygienekonzept und Datenerhebung, im Freien mit max. 1.500 Personen, über 300 Personen gilt Maskenpflicht
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz 11 bis 35
  • Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen
  • Wettkampfsport mit Hygienekonzept und Datenerhebung, im Freien mit max. 750 Personen, über 200 Personen gilt Maskenpflicht
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz 36 bis
  •  Sport im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung und mit Pflicht zum 3G-Nachweis (getestet, geimpft, genesen)
  • Wettkampfsport im Freien mit mit max. 500 Personen und mit Pflicht zum 3G-Nachweis
  • Inzidenzstufe 4: über 50
  • Sport im Freien mit max. 25 Person, innen max. 14 Personen und jeweils mit Pflicht zum 3G-Nachweis
  • Wettkampfsport im Freien mit mit max. 500 Personen und mit Pflicht zum 3G-Nachweis

WICHTIG

Es gilt jeweils die Inzidenz/Öffnungsstufe der Spielstätte.

In allen Fällen sind zwingend die jeweiligen Regelungen der lokalen Behörden (Landkreise, Kommunen) zu beachten, diese können von den o.g. Vorgaben abweichen.

Nachweispflicht von Testung, Imfpfung oder Genesung (3G)

  • in den Öffnungsschritten 3-4 ist ist für den Zutritt (Zuschauer:innen) oder die Teilnahme (Spieler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen etc.) die Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises oder ein negativer Test erforderlich für alle Personen ab 6 Jahren
  • gültig sind Test-Bescheinigungen:
  • von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt)
  • von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt)
  • von Schulen (max. 60 Stunden alt); Hinweis: Schulen sind zur Bescheinigung einer Testung in der Schule auf Verlangen verpflichtet
  • über eine vor Ort unter Aufsicht einer geeigneten Person* durchgeführte Laien-Selbsttestung
  • Nicht gültig sind Bescheinigungen von Eltern, wenn sie nicht von der Schule bestätigt wurden
  • Nachweise müssen nur eingesehen und nicht aufbewahrt werden

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

  • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen

Zone 2: Umkleidebereich (ab Öffnungsstufe 2 erlaubt)

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutritt: 
  • Spieler:innen
  • Trainer:innen
  • Funktionsteam
  • Schiedsrichter:innen
  • Hygienebeauftragte

Zone 3: Zuschauerbereich

  • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.
  • Es ist dafür Sorge zu tragen, dass alle Personen in Zone 3 die Sportstätte über einen/mehrere offizielle Eingänge betreten, sodass im Rahmen des Spielbetriebs die anwesende Gesamtpersonenanzahl stets bekannt ist.
  • Sofern die Sportstätte es zulässt, empfiehlt sich die Trennung von Zu- und Ausgangsbereichen.
  • Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der Einhaltung des Abstandsgebots: o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
  • Unterstützende Schilder/Plakate helfen bei der dauerhaften Einhaltung der Hygieneregeln.

Sämtliche Bereiche der Sportstätte, die nicht unter die genannten Zonen fallen (z.B. Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume, Gastronomiebereiche), sind separat zu betrachten und auf Grundlage der lokal gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben.

Kontaktdatenerfassung

  • Pflicht zur Erhebung folgender Daten von allen Anwesenden (Spieler:innen, Trainer:innen, SR:innen, Zuschauer:innen, an der Organisation Beteiligte): Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer
  • Die Erhebung kann unter Einhaltung des Datenschutzes manuell (z.B. Einzelformulare auf Papier, Listen sind nicht datenschutzkonform) oder elektronisch per App erfolgen;
  • mögliche technische Anwendungen sind:
  • nehmen ausschließlich vereinseigene Personen teil (z.B. im Training), ist eine Liste mit den Namen ausreichend, sofern die Kontaktdaten in der Vereinsverwaltung vorliegen

Formular Datenerhebung

Gastronomie

  • Unterscheidung zwischen Eigenbewirtung auf dem Sportgelände und gastronomischem Betrieb (z.B. verpachtete Vereinsgaststätte)
  • Eigenbewirtung ist erlaubt
  • Ein gastronomischer Bereich ist separat zu betrachten, hier gelten die Regelungen der Gastronomie (z.B. separate Datenerfassung, ggf. Testpflicht etc.)
  • Klare und strikte Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich (z.B. durch Absperrbänder).

https://www.sbfv.de/hygienekonzept